Zahnregulierung bei Erwachsenen

Sie haben gut Lachen

Immer mehr Erwachsene haben den Wunsch, mit schönen Zähnen unbeschwert zu lachen und entscheiden sich daher für eine Zahnregulierung. Durch eine kieferorthopädische Behandlung kann aber auch der eigene Zahnbestand langfristig erhalten werden. Kieferorthopädie ist Prophylaxe.

Häufig sind  auch die Folgeschäden einer Zahnfehlstellung, wie Kiefergelenkbeschwerden, Zahnwanderungen und Kippungen, Auslöser für den Besuch beim Kieferorthopäden. Hier ist die Kooperation mit dem behandelnden Zahnarzt, Oralchirurgen oder Parodontologen gefragt.
In vielen Fällen kann erst nach kieferorthopädischer Vorbehandlung eine implantologische oder prothetische Versorgung erfolgen.

Die Behandlung bei Erwachsenen erfolgt in der Regel mit festsitzenden Apparaturen. Bei weniger umfangreichen Korrekturen kommen auch durchsichtige Schienen zum Einsatz. In besonders schwierigen Fällen wird eine kombinierte Behandlung mit Kieferchirurgen erforderlich.

Die Behandlungsdauer richtet sich nach Art und Schwere der Fehlstellung. Jedoch kann durch innovative Bracketsysteme die Behandlungszeit verringert und der Komfort erhöht werden.

Die Kosten einer Behandlung nach dem 18. Lebensjahr sind von Patienten, die in einer gesetztlichen Krankenkasse versichert sind, selbst zu tragen. Eine Ausnahme ist die kombinierte Behandlung Kieferorthopädie – Kieferchirurgie, die auch nach dem 18. Lebensjahr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.